E-Autos werden durch die THG*-Quote noch günstiger! 300EUR pro Jahr und E-Auto sind drin!
* Treibhausgasminderungsquote
Der Verkehrssektor zählt zu den größten Verursachern von CO2. Als Elektroautofahrer leisten Sie einen wertvollen Beitrag zur Energiewende. Nun können Sie als Halter eines E-Autos neben den weiter unten aufgeführten Vergünstigungen zusätzlich von der neu geschaffenen „THG Quote“ profitieren!
Um den E-Auto-Trend zu unterstützen, wurden in der jüngsten Vergangenheit eine Reihe von Vergünstigungen in Kraft gesetzt.
- Die KFZ-Steuer wird für 10 Jahre komplett erlassen
- Es wird auch 2022 ein Zuschuss von bis zu 9000EUR beim Kauf eines Neuwagens gewährt.
Bundesminister Habeck verlängert Innovationsprämie für E-Autos bis Ende 2022 – Habeck: „Danach richten wir die Förderung noch stärker auf Klimaschutz aus.“ - Der Bau einer privaten Wallbox (Ladeeinrichtung) wurde bis Ende 2021 mit 900EUR bezuschusst; leider wurde diese Förderung bis auf Weiteres ausgesetzt.
- Die Gemeinde Zorneding unterstützt den Ausbau großer Garagen-Anlagen mit 100EUR pro geschaffener Lademöglichkeit.
Zudem sind E-Autos wesentlich einfacher in der Herstellung und preisgünstiger im Verbrauch und im Service. Ein Vergleich des Brutto-Energieverbrauches zur Fortbewegung und ein Vergleich der Anzahl der sich bewegenden Teile zeigt die deutlichen Vorzüge der E-Autos auf.
Ferner sinken die Herstellungskosten ständig und der Spritpreis wird durch die CO2-Bepreisung steigen. Das sieht man besonders eindrucksvoll am Preisverfall der Batterie-Herstellkosten. Er betrug 2012 noch 1000EUR pro kWh Speicherkapazität. Heute liegt der Wert bei unter 100EUR und nähert sich 50EUR an.
Lohnt sich der Umstieg auf ein Elektroauto denn heute schon?
Ein klares “ja” auf diese Frage findet man hier: https://www.bmuv.de/service/fragen-und-antworten-faq/fragen-und-antworten-zur-einfuehrung-der-co2-bepreisung-zum-1-januar-2021,
Auch die vornehmlich von der Verbrenner-Lobby gerne zitierten „Schauergeschichten“ von brennenden und angeblich unlöschbaren Batterien ziehen nicht mehr, da die Firma Rosenbauer ein sehr effektives Akku-Löschsystem entwickelt hat: https://www.rosenbauer.com
Ferner wird gern die Umweltverträglichkeit der Lithium-Ionen-Batterien bemängelt. So wird Lithium als teurer, seltener Rohstoff bezeichnet, der zudem umweltfeindlich abgebaut wird. Zur Klarstellung die Fakten: An Land sind heute Vorkommen mit in Summe 15 bis 20Mill t bekannt. Im Meerwasser gelöst sind aber 230 Milliarden t vorhanden. Nachzulesen unter: https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S2542435118302927
Die Verantwortung zu umweltschonendem Abbau ist natürlich verpflichtend, wie beim Öl auch.
Zudem gibt es immer mehr Recyclingfirmen, die sich die Wiederaufbereitung der Rohstoffe zur Aufgabe gemacht haben. Eine Weiterverwendung von Li-IOn-Batterien, deren Kapazität für den Autobetrieb nicht mehr ausreicht, ist z.B. für viele weitere Jahre im stationären Betrieb als Netzstromspeicher möglich.
Informationen dazu finden sie unter:
https://www.roth-international.de/recycling/
https://www.erneuerbareenergien.de/energiewende/audi-und-rwe-bauen-gemeinsamen-batteriespeicher-herdecke
https://www.isi.fraunhofer.de/content/dam/isi/dokumente/cct/2021/VDMA_Kurzstudie_Batterierecycling.pdf
Was ist wie im THG-Gesetz geregelt
Als Fahrer eines E-Autos helfen Sie aktiv mit, klimaschädliche Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Ab 2022 wird dieses Engagement durch den Gesetzgeber, im Rahmen des Förderinstruments Treibhausgasminderungsquote (kurz THG Quote), anerkannt.
Autobesitzer verkaufen die akkumulierten Nachweise an Firmen, die in Deutschland über die gesetzliche Treibhausgasminderungsquote verpflichtet sind, ihre Emissionen zu senken. Im Klartext bedeutet das: Die Firmen dürfen mehr CO2 in die Atmosphäre blasen. Autohersteller können so ihren Flotten-CO2 Wert „verbessern“ und mehr Verbrenner verkaufen. Definitiv wird durch dieses Vorgehen das Leben der Verbrenner verlängert. Deshalb wird der Quotenhandel gern als Ablass-Handel oder Klimaschädlings-Freikauf gegeißelt. Da die THG-Quote jedoch im Gegenzug auch als Zusatzanreiz, sich ein E-Auto zu kaufen, wirkt, beschleunigt sie letztlich das Ende des Verbrenners.
Warum soll ich als E-Auto-Besitzer meine Quote verkaufen?
Die Antwort ist einfach: Im Bundesgesetz ist festgeschrieben, dass der Staat die Anteile verkaufen darf, wenn der E-Auto-Besitzer es nicht tut. Leider nimmt der Staat das Geld dann selbst ein und gibt nichts an den E-Auto-Besitzer weiter. Theoretisch könnte man seine Quote selbst verkaufen. Durch den organisatorischen Aufwand rechnet sich das aber kaum. Es ist deshalb ratsam, sich an Zwischenhändler zu wenden. Diese kaufen die Quoten auf und verkaufen diese gebündelt an ihre Kunden weiter. Einen Teil des Erlöses behalten diese „Zwischenhändler“ ein; der Rest geht an den E-Auto-Besitzer.
Und was muss ich tun, um meine THG Quote zu verkaufen?
Es sind lediglich 2 einfache Schritte nötig:
- Den zertifizierten Zwischenhändler auswählen und Profil anlegen.
- Die Zulassungsbescheinigung Teil I Ihres E-Autos hochladen.
Es reicht z.B. ein Foto mit dem Smartphone. Der Schein wird als Nachweis benötigt, dass Sie der Halter des Fahrzeuges sind.
Der Zwischenhändler erledigt alles weitere: Er lässt das UMWELTBUNDESAMT Ihr Auto zertifizieren, benachrichtigt Sie über den Status, verkauft Ihr Zertifikat und überweist Ihnen Ihren Anteil.
Alle Informationen zu diesem denkbar einfachen Vorgang finden Sie in jedem Newsletter von:
https://www.elektroauto-news.net/thg-quote-barpraemie
Dort ist eine Übersicht der zertifizierten Zwischenhändler und eine FAQ-Sammlung verfügbar.
Und zu guter Letzt noch ein informativer Beitrag vom BR:
Bitte kontaktieren Sie mich, falls sie weitergehende Fragen zu diesem Thema haben.
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